§.I: Ziel der Richtlinien
§.II: Patronat
§.III: Nationale und internationale Organisation
§.IV: Publikationen des Corpus Vitrearum
§.V: Äußere Gestaltung der Bände
§.VI: Gliederung der Bände
§.VII: Spezifische Einleitungen zu den Glasmalereien eines Baues, eines Bauteils, einer Fenstergruppe, einer Sammlung oder eines Fensters
§.VIII: Scheiben- bzw. Fensterkatalog
§.IX: Nummerierung der Fenster und der Scheiben
§.X: Besondere Empfehlungen für digitale Publikationsformen
Annex: Schraffierungssystem der Erhaltungsschemata
COMITE INTERNATIONAL D'HISTOIRE DE L'ART
UNION ACADEMIQUE INTERNATIONALE
Erste Fassung: 1958
Revisionen:
Ulm 1968
Erfurt 1969
Florenz 1970
York 1972
Paris 1975
Freiburg im Breisgau 1977
Zweite Fassung: Wien 1983
Dritte Fassung: Bristol 2000
Modifiziert: St. Petersburg 2010
Vierte Fassung: Troyes 2016
I.1 Die Richtlinien definieren die Organisation des CORPUS VITREARUM und die Prinzipien seiner Publikationen.
Das Unternehmen wurde auf Initiative des Schweizer Kunsthistorikers Hans R. Hahnloser 1952 auf dem 17. internationalen Kunsthistorikerkongress in Amsterdam unter dem Namen CORPUS VITREARUM MEDII AEVI (CVMA) aus der Taufe gehoben. Es setzt sich zum Ziel, die Glasmalerei zu erforschen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorzugsweise durch ihre Publikation zu erschließen. Der zeitliche Rahmen des CORPUS VITREARUM erstreckt sich auf Werke vom Mittelalter bis in die Gegenwart.
Das CORPUS VITREARUM vereint aktuell 14 ordentliche Mitgliedsländer. In jedem Land wurde ein Nationalkomitee gegründet. Die Repräsentanten aller Mitgliedsländer bilden das Internationale Komitee, das vom Internationalen Präsidium geleitet wird (s. ausführlich §.III).
I.2 Die gemeinsamen Prinzipien, die für die Veröffentlichung der Bände des CORPUS VITREARUM verabschiedet wurden, haben zum Ziel, die hohe wissenschaftliche Qualität der Arbeiten zu garantieren. Sie ermöglichen es auch, die Einheit des Formats, der äußeren Gestaltung und der inneren Struktur zu fördern, um damit dem internationalen Forschungsunternehmen nach außen ein gemeinsames, wiedererkennbares Gesicht zu geben und zugleich den Zugang für den Benutzer zu erleichtern.
I.3 Die Richtlinien von 2016 ersetzen alle vorangehenden Versionen. Es ist die Aufgabe der Generalversammlung des Internationalen Komitees des CORPUS VITREARUM, die neuen Richtlinien zu bestätigen oder, sollte dies nötig werden, sie abzuändern. Damit diese Änderungen wirksam werden, muss sich die Mehrheit der Nationalkomitees des CORPUS VITREARUM in einer Abstimmung dafür aussprechen.
I.4 Der Text der Richtlinien ist deutsch, französisch und englisch abgefasst und ist verbindlich. Das Präsidium des Internationalen Komitees des CORPUS VITRERARUM trägt Sorge für die offiziellen Übersetzungen der Richtlinien und deren Verbreitung.
II.1 Das CORPUS VITREARUM (CORPUS VITREARUM MEDII AEVI) steht unter dem Patronat des Comité International d'Histoire de 1'Art (CIHA) und der Union Académique Internationale (UAI).
II.2 Die Union Académique Internationale erhält jährlich einen Bericht über die Aktivitäten des CORPUS VITREARUM und beauftragt eine Kommission (gegenwärtig die Kommission Nr. 16), den Bericht zu prüfen.
II.3 Jedes Nationalkomitee schickt dem Generalsekretär der UAI einen Jahresbericht über das Fortschreiten der Arbeiten in seinem Land und sendet eine Kopie dieses Berichtes an die wissenschaftliche Sekretärin/den wissenschaftlichen Sekretär des Präsidiums des Internationalen Komitees des CORPUS VITREARUM. Sobald der Rechenschaftsbericht der UAI gedruckt ist, wird er an alle Nationalkomitees verschickt.
II.4 Der Präsident des Internationalen Komitees des CORPUS VITREARUM wird damit beauftragt, die Verbindung zwischen dem Comité International d'Histoire de l'Art (CIHA) und dem Corpus Vitrearum herzustellen.
III.1 Das CORPUS VITREARUM besteht aus Nationalkomitees, deren Mitglieder oder Repräsentanten zusammen das Internationale Komitee bilden. Die Nationalkomitees sind auf den Generalversammlungen vertreten, die gewöhnlich alle zwei Jahre in Verbindung mit dem Internationalen Kolloquium abgehalten werden. Terminplanungen für Generalversammlungen können, wenn nötig, geändert werden.
III.2 Jedes Mitgliedsland bestimmt ein Nationalkomitee und die Art und Weise seiner Tätigkeit.
III.3 Die Nationalkomitees sind für die Bestellung der Autoren, für die Organisation und die wissenschaftliche Beaufsichtigung der Arbeit sowie für deren Finanzierung verantwortlich. Sie berichten der Generalversammlung des Corpus Vitrearum über das Fortschreiten der Arbeit. Sie legen dem Präsidium die Schwierigkeiten dar, die ihnen aus der Anwendung der Richtlinien entstehen, damit diese, wenn es notwendig wird, in der Generalversammlung diskutiert werden können.
III.4 Die Nationalkomitees sind für den wissenschaftlichen Inhalt und die Publikation der Bände verantwortlich. Sie suchen nach Möglichkeiten, den ausländischen Subskribenten die Veröffentlichungen des CV (CVMA) zu denselben Bedingungen wie den inländischen zu liefern. Sie fördern den Kontakt unter den Autoren namentlich durch die Organisation von Kolloquien.
III.5 Das Internationale Komitee umfasst die Mitglieder oder die Repräsentanten aller Länder, die dem Corpus Vitrearum angehören. Jedes ordentliche Nationalkomitee verfügt bei Abstimmungen in Sachgeschäften und Wahlen der Generalversammlung über zwei Stimmen. Jedes assoziierte Nationalkomitee hat nur eine Stimme.
III.6 Das Internationale Komitee wählt ein Präsidium, das sich aus einem/einer Präsident/in, zwei Vizepräsidenten/innen (das Präsidium bestimmt einen/eine der Vizepräsidenten/innen als Schatzmeister/in) und einem/einer wissenschaftlichen Sekretär/in zusammensetzt. Die Mitglieder des Präsidiums werden für ein Mandat von vier Jahren gewählt, das einmal erneuerbar ist. Die Wahlen finden in der Generalversammlung statt. Das Präsidium des Internationalen Komitees des Corpus Vitrearum bestimmt eine Delegierte / einen Delegierten die/der das Gremium im Präsidium des Komitees für Konservierung vertritt.
Es ist Aufgabe des Präsidiums,
III.7 Das Internationale Komitee des CORPUS VITREARUM für die Konservierung von Glasmalereien (abgekürzt "Komitee für Konservierung") ist ein gemeinsames Komitee des Corpus Vitrearum und ICOMOS international. Es besteht aus Fachleuten auf dem Gebiet der Glasmalereikonservierung, die von den Nationalkomitees des Corpus Vitrearum und von ICOMOS vorgeschlagen werden. Seine hauptsächliche Funktion ist es, die Konservierung/ Restaurierung der Glasmalereien nach den vom Komitee für Konservierung abgefassten Richtlinien zu fördern und die Forschung auf diesem Gebiet zu koordinieren. Das Komitee ist außerdem mit der Verbreitung und Anwendung der aktuellen Forschungsergebnisse beauftragt, insbesondere anlässlich von Foren, die einem mit diesen Fragen befassten Publikum großzügig offen sind.
III.8 Das Internationale Komitee des CORPUS VITREARUM für die Konservierung von Glasmalereien / Internationale Wissenschaftliche Komitee für Glasmalerei des ICOMOS wird geregelt durch Statuten, die es als "Hybridkomitee" definieren, welches die Erfordernisse und Zielsetzungen seiner beiden regulierenden Körperschaften erfüllt. Diese Statuten wurden von der Generalversammlung des Corpus Vitrearum und durch den Wissenschaftsrat von ICOMOS genehmigt. Das Komitee wählt für eine Dreijahresperiode ein Büro, das aus 7 Mitgliedern besteht: Einem/einer Präsident/in einem/einer Vizepräsident/in, einem/einer Generalsekretär/in und 4 einfachen Mitgliedern. Das Büro setzt sich aus Experten zusammen, die sowohl Mitglieder des ICOMOS als auch des Corpus Vitrearum sein müssen. Die Wahlen zum Büro finden entweder während einer Sitzung des Komitees in geheimer Abstimmung statt oder per Briefwahl oder per elektronischer Stimmabgabe. Bei dieser Wahl ist die Zahl der Stimmen pro Land auf 2 beschränkt. Das Büro ist für die Vorbereitung der Sitzungen des Komitees verantwortlich, sowie für die Umsetzung der Entscheidungen des Komitees (siehe Artikel 5.4 der Statuten).
Der Vorstand des Komitees für Konservierung bestimmt eine Delegierte / einen Delegierten, die/der das Gremium im Präsidium des Internationalen Komitees des Corpus Vitrearum vertritt.
III.9 Das Präsidium des Internationalen Komitees des Corpus Vitrearum und dasjenige des Komitees für Konservierung achten darauf, dass die Verantwortlichkeiten unter den verschiedenen Ländern gleichmäßig gewahrt werden.
IV.1 Die Nationalkomitees sollten im Rahmen des Möglichen das Erscheinungsbild und die inhaltliche Gliederung der Bände wie unten beschrieben übernehmen. Sie können jedoch Änderungen beschließen. Besonders für die Kurzinventare und die Monographien zu den quantitativ umfänglicheren Glasmalereien des 19. bis 21. Jahrhunderts können einzelne Teile gekürzt werden.
Bei der wie unten beschriebenen Anwendung der Richtlinien möge man so weit als möglich Wiederholungen von einem Textabschnitt zum anderen vermeiden und nur diejenigen beibehalten, die für das Verständnis unerlässlich sind.
IV.2 Die Nationalkomitees können ihre Publikationen wahlweise in Buchform, auf einem elektronischen Träger oder als eine Kombination von beiden veröffentlichen. Hat man beschlossen, einen Band digital zu publizieren, ist das jeweilige Nationalkomitee dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Daten in einem geeigneten Format gespeichert werden. Das Original der elektronischen Daten muss zugänglich bleiben und regelmäßig dem jeweiligen Stand der Computertechnik angepasst werden. Wird ein passendes elektronisches Format gewählt, ist es Aufgabe der Nationalkomitees, darauf zu achten, dass die so publizierten Texte im Rahmen des Möglichen alle wissenschaftlichen Rubriken einschließen, welche die Richtlinien für die gedruckten Bände vorschreiben (s. auch §.X).
IV.3 Die Publikationen können in mehrere Serien aufgeteilt werden:
IV.4 Inhalt und Gliederung der Bände:
Das Corpus Vitrearum eines jeden Landes schließt alle erhaltenen Glasmalereien ein, deren Standorte sich innerhalb seiner Staatsgrenzen befinden.
Generell können im Rahmen des Corpus Vitrearum Glasmalereien vom Mittelalter bis zur Gegenwart erfasst werden. Dabei bleibt es den einzelnen Nationalkomitees überlassen, mit Blick auf die eigenen Bestände einstweilen eine sinnvolle Auswahl und zeitliche Obergrenze zu definieren (z. B. 1945, 1960, Ende des 20. Jh.).
Scheiben, die sich nicht mehr in situ befinden, können wahlweise in dem Band behandelt werden, der sich ihrem Ursprungsort widmet, oder an ihrem jetzigen Standort. Der Katalog der Glasmalereien wird im Allgemeinen nach einem topographischen System gegliedert, das der heutigen Anordnung der Scheiben entspricht.
Für die Behandlung der Glasmalereien in Museen und Privatsammlungen sollten passende Lösungen für jeden spezifischen Fall gesucht werden.
Verlorene Glasmalereien eines Monuments können im Fließtext des jeweiligen Bandes behandelt werden.
IV.5 Sprache der Publikationen:
Sie wird in eigener Sache von jedem Nationalkomitee gewählt. Die Nationalkomitees werden ermutigt, eine Zusammenfassung in einer oder mehreren der offiziellen Sprachen des Corpus Vitrearum (deutsch, englisch, französisch) anzufügen.
V.1 Das Format der Bände misst 31,5 cm x 24,5 cm. Die Nationalkomitees können dieses verändern, wenn gewichtige Gründe vorliegen.
V.2 Der Einband der Publikationen des Corpus Vitrearum besteht aus blauem Leinen, auf dem der Titel mit goldenen Lettern wie folgt steht:
V.3 Der Umschlag (fakultativ) enthält die Worte CORPUS VITREARUM oder CORPUS VITREARUM MEDII AEVI. Über seine Form, seine Farbe und seine Beschriftung entscheidet jedes Nationalkomitee.
Die Klappentexte des Umschlags werden ebenfalls von den Nationalkomitees ausgewählt.
VI.1 Die Titelseiten enthalten vorzugsweise die folgenden Angaben:
VI.2 Inhaltverzeichnis
Dieses kann am Anfang oder am Ende des Bandes stehen.
VI.3 Vorworte
VI.4 Hinweise für den Leser
Sie werden abgefaßt, um zu erklären:
VI.5 Abkürzungsverzeichnis
VI.6 Bibliographie
VI.7 Eine oder mehrere Karten, die den Standort der erhaltenen Glasmalereien in situ, eventuell auch diejenigen enthalten, die verschwunden sind oder versetzt wurden.
VI.8 Einleitung:
Sie stellt die Glasmalereien des jeweiligen Bandes in ihrem historischen (politischen, sozial-, wirtschafts-, frömmigkeitsgeschichtlichen, etc.) und kunsthistorischen (Geschichte der Verglasung, Ikonographie, Stil, etc.) Kontext dar.
VI.9 Katalog:
Die Kurzinventare (Recensements, Summary Catalogues, Checklists) und die Monographien enthalten einen Gesamtkatalog der betreffenden Glasmalereien von unterschiedlicher Länge.
Vl.10 Quellen und Regesten aus Quellen
Die Auszüge aus unpublizierten und publizierten Quellen, die sich auf die erhaltenen und verlorenen Glasmalereien beziehen, können in einem Anhang oder innerhalb des Textes wiedergegeben werden.
VI.11 Register
Jedes Nationalkomitee entscheidet, ob den Bänden ein einziges oder ein thematisch geglie-dertes Register beigegeben wird. Ein generelles Register setzt sich aus den Ortsangaben, Personennamen, ikonographischen und eventuell technischen Begriffen zusammen und unterscheidet diese mit Hilfe von verschiedenen Schrifttypen. Ein gegliedertes Register enthält dieselben Rubriken.
Vl.12 Bebilderung
Die Monographien enthalten eine Abbildung jedes Fensters bzw. jeder Scheibe. Kurzinventare oder Monographien zu den umfänglichen Glasmalereien des 19. bis 21. Jahrhunderts können gemäß der Zielsetzung einzelner Nationalkomitees vollständig oder selektiv bebildert werden. Die Platzierung der Illustrationen wird der Entscheidung der Nationalkomitees überlassen. Sie sollten jedoch klar mit dem Text verbunden sein, auf den sie sich beziehen.
Wenn im Druck aus Kostengründen oder aufgrund der großen Anzahl der behandelten Fenster nur eine Auswahl der Werke abgebildet werden kann, besteht die Möglichkeit, den vollständigen Abbildungsapparat auf beigefügten digitalen Datenträgern zugänglich zu machen.
Vl.13 Bildnachweis
Vl.14 Stand der Publikationen
Am Ende jedes Bandes befindet sich die Liste der bereits publizierten Bände aller Länder, die dem Corpus Vitrearum angehören.
Vl.15 Kolumnentitel
Die Bände enthalten auf jeder Seite des Text- und Tafelteils Kolumnentitel.
Die Einleitung soll kurz gehalten sein, wenn die Fenster oder die Fenstergruppen heterogen sind und einer eigenen detaillierten Einleitung bedürfen (vgl. unten VIII.7). Wenn jedoch die Verglasung einheitlich ist, sollte der Schwerpunkt auf die allgemeine Einleitung gelegt werden.
Die spezifische Einleitung kann die untenstehenden Rubriken in einer Reihenfolge enthalten, die nach den jeweiligen Bedürfnissen verändert werden kann:
VIII.1 Der Scheibenkatalog eines Fensters wird wie unten beschrieben gegliedert. Er kann jedoch auch einer chronologischen Ordnung folgen oder eine Gruppe von Scheiben behandeln, die zusammen ein Bild ergeben.
VIII.2 Die Titel enthalten den Standort des Fensters bzw. des Feldes oder der Felder, die Benennung (in der Regel nach Bildgegenstand) sowie die Nummer der Abbildungen.
VIII.3 Anschließend findet man Angaben zur Form des Fensters oder Feldes und seine Maße (die Höhe steht vor der Breite, Angabe in Metern und Zentimetern). Falls das Feld oder die Felder nicht mehr am ursprünglichen Standort stehen, wird, soweit bekannt, auf ihren ersten Aufstellungsort und weitere einst dazugehörige Teile hingewiesen.
VIII.4 Bibliographie (wenn nötig).
VIII.5 Inschriften, einschließlich Signaturen (Signaturen können auch separat erfasst werden, siehe VIII.13):
Es ist wichtig, dieselben Regeln der Transkription in allen Bänden einzuhalten.
Die Art der Schrift soll näher bestimmt werden. Die Quelle von Zitaten wird direkt hinter der Transkription der Inschrift in Klammern angegeben. Die Inschriften sollen kursiv so getreu wie möglich mit Majuskeln und Minuskeln transkribiert werden. Man möge dabei folgende Zeichen verwenden:
Von den folgenden Punkten VIII.6-10 kann der Autor diejenigen übernehmen, die für ihn notwendig sind.
VIII.6 Erhaltungszustand:
Beschreibung des Erhaltungszustands. Fehlt ein Schema, soll der Autor darauf hinweisen, was in den Scheiben ersetzt wurde.
VIII.7 Rekonstruktion.
VIII.8 Ikonographie.
VIII.9 Kunsthistorische Analyse: In diesem Teil werden die folgenden Gesichtspunkte berücksichtigt:
VIII.10 Datierung:
Je nach Art der behandelten Fenster oder der Logik der Argumentation kann diese Rubrik mit der vorhergehenden verbunden werden oder dieser vorausgehen.
VIII.11 Bildnachweis:
Alle wichtigen Photographien werden mit den notwendigen Hinweisen vermerkt.
Der Autor kann weitere Rubriken anfügen, die er für relevant erachtet.
VIII.12 Scheiben in Sammlungen:
Im Rahmen des Möglichen folgt die Bearbeitung von Glasmalereien in Sammlungen den obenstehenden Rubriken: Einleitung und Scheibenkatalog. Die Nationalkomitees können jedoch entsprechend dem besonderen Charakter der Sammlung und der Art ihrer Publikation nötige Änderungen vornehmen.
Dennoch sollten die einzelnen Scheiben der Sammlung immer durch ihren Inhalt, ihre Inventarnummer und wenn möglich durch ihre Herkunft gekennzeichnet werden.
VIII.13 Fensterkatalog (empfohlen für Publikationen von Werken des 19. bis 21. Jh.)
Prinzipiell folgt der Aufbau den eingeführten Rubriken des Corpus Vitrearum: Quellenverzeichnis und Bibliographie, Angaben zum Gesamtbestand, Geschichte des Baues und der Verglasung werden wie bewährt in einführenden Kapiteln behandelt.
Es folgen, wenn nötig, Angaben zum Gesamtprogramm mehrerer Fenster.
Der eigentliche Katalog der einzelnen Fenster orientiert sich hinsichtlich der Rubriken an der eingeführten Struktur des Scheibenkatalogs, kann jedoch, wenn nötig, nach besonderen Vorgaben des behandelten Objekts modifiziert werden. So können z.B. mehrere identische Glasfenster - von denen jedes eine eigene Katalognummer erhält - auch zusammengefasst als Gruppe oder Ensemble behandelt werden.
Der Katalog ist in der Regel wie folgt aufgebaut:
IX.1 Nummerierung der Fenster im architektonischen Raum:
IX.2 Numerierung der Felder im Fenster:
Die Nummerierung der Felder sollte auf Form und Gliederung des Fensters sowie auf die Notwendigkeit abgestimmt sein, die Verglasung eines Fensters in durchdachter Weise zu beschreiben.
IX.3 Im Fall der nach 1800 entstandenen Glasmalereibestände kann - angesichts der zum Teil äußerst differenzierten Gebäudeformen dieser Zeit - das eingeführte Nummerierungs-system modifiziert werden. In diesen Fällen gilt es, besonders auf die Logik und Konsequenz des verwendeten Systems hinsichtlich seiner Übertragbarkeit zu achten [und wesentliche Faktoren (Himmelsrichtungen) wenn möglich beizubehalten].
Digitale Publikationsformen (e-books, online-Datenbanken und künftige Formen wissenschaftlichen Wissenstransfers) werden vorzugsweise im Bereich der topographischen Inventare, besonders aber für Inventare der Glasmalereien des 19. bis. 21. Jahrhunderts mit ihrer enormen Zahl von Werken in Frage kommen.
Welche Form der digitalen Publikation dabei bevorzugt wird, liegt im Ermessen der einzelnen Nationalkomitees, wobei gewisse Mindestnormen einzuhalten sind:
Zunächst müssen die folgenden Angaben gut sichtbar erscheinen:
Alle Inventare enthalten eine gesonderte Einleitung, gemäß der Definition in Paragraph VI.9 "Katalog", (…), eine Einleitung zum jeweiligen Bauwerk oder der Sammlung, einen Katalog der Fenster oder Felder und eine Bibliographie.
Die Normen der Fenster- und Scheibenzählung (§.IX) gelten ebenfalls für elektronische Publikationen.
Die obgenannten Normen gelten auch für digitale Publikationsformen, die nicht oder nur bedingt der Struktur von Bänden entsprechen.
Wesentlich für jegliche Art der elektronischen Publikation ist die Gewährleistung der Langzeitverfügbarkeit und Zitierfähigkeit (eindeutige Identifizierung der Online-Quelle - URL und mögliche Reproduzierbarkeit durch das Datum des Abrufs), bestenfalls aber durch permanente Referenzen (Persistent Identifiers wie z.B. URN, DOI, PURL).